DATEV eG 31.01.2017
Verursacht ein verkehrswidrig fahrender, elfjähriger Radfahrer einen Zusammenstoß mit einer 57-jährigen Radfahrerin, bei dem diese erhebliche Verletzungen leidet, kann der Elfjährige laut OLG Hamm für die Unfallfolgen der Radfahrerin allein zu haften haben (Az. 9 U 238/15).
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