DATEV eG 15.03.2016
Unterhaltsleistungen können als sog. außergewöhnliche Belastung zu einer Steuerermäßigung führen. Dabei ist nach der gesetzlichen Regelung der steuerlich abzugsfähige Betrag um eigene Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person zu mindern. Dazu gehört auch das gesamte Elterngeld, das die unterstützte Person bezieht. So das FG Münster (Az. 3 K 3546/14 E).
zum Originalbeitrag