DATEV eG 15.06.2020
Das VG Trier hat einen Polizeibeamten aus dem Dienst des Landes Rheinland-Pfalz entfernt, da er sich wegen Falschangaben bezüglich einer Nebentätigkeit eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht hat (Az. 3 K 749/20).
zum Originalbeitrag