DATEV eG 06.08.2018
Seit 2015 behalten die Kreditinstitute und Versicherungen die auf die Kapitalerträge entfallende Kirchensteuer neben der staatlichen Kapitalertragsteuer ein und fragen beim BZSt die Religionszugehörigkeit ab. Das BayLfSt weist auf das Verhindern der Weitergabe dieser persönlichen Daten durch die Einlegung eines Sperrvermerks hin.
zum Originalbeitrag