DATEV eG 22.11.2016
Das BMF hat das Anwendungsschreiben zu § 35a EStG (Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen) insbesondere aufgrund von verschiedenen Urteilen des BFH umfassend überarbeitet (Az. IV C 8 - S-2296-b / 07 / 10003 :008).
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