DATEV eG 22.06.2017
Die Rechte der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen können bei Vereinbarung eines "Pre-packs" infolge eines Konkurses anwendbar sein. Ein Konkurs, der im Rahmen eines Pre-packs eröffnet wurde, das die Übertragung eines Unternehmens vorbereiten soll, um einen schnellen Neustart bestandsfähiger Einheiten dieses Unternehmens nach der Konkurseröffnung zu ermöglichen, erfüllt gegebenenfalls nicht alle im Unionsrecht aufgestellten Voraussetzungen. So der EuGH (Rs. C-126/16).
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