DATEV eG 11.05.2020
Die EU-Kommission hat ihren befristeten Sonderahmen für staatliche Beihilfen während der Corona-Pandemie (Temporary Framework) erweitert. Künftig dürfen Mitgliedstaaten durch sog. Rekapitalisierungsmaßnahmen die Eigenkapitalbasis Corona-bedingt in die Krise geratener Unternehmen stärken. Darauf wies das BMWi hin.
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