DATEV eG 10.03.2016
Unternehmen dürfen den "Gefällt-mir Button" von Facebook nicht ohne Einwilligung der betroffenen Seitenbesucher und ohne Angabe über Zweck und Funktionsweise des Buttons auf ihren Webseiten integrieren. So entschied das LG Düsseldorf auf Klage der VZ NRW (Az. 12 O 151/15).
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