DATEV eG 18.11.2015
Wurde mit einem Motorrad die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Bundesstraße um 73 km/h überschritten und wirkt der Halter bei der Ermittlung des Fahrers nicht ausreichend mit, kann ihm für die Dauer von 12 Monaten eine Fahrtenbuchauflage auferlegt werden. So entschied das VG Neustadt (Az. 3 L 967/15).
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