DATEV eG 01.03.2019
Liegen zwischen der Aufgabe der Tätigkeit im Ausbildungsberuf und der Arbeitslosigkeit neun Jahre, richten sich die Vermittlungsbemühungen der Bundesagentur für Arbeit in erster Linie auf ungelernte Tätigkeiten. So das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 9 AL 50/18).
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