DATEV eG 16.02.2016
Schuldet ein Vater seinem minderjährigen Kind Unterhalt, kann ihm laut OLG Hamm als ungelernte Arbeitskraft im Rahmen seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit ein fiktives monatliches Nettoeinkommen von über 1.300 Euro zuzurechnen sein, wenn er ein derartiges Einkommen im Rahmen einer früheren Beschäftigung erzielt hat (Az. 2 UF 213/15).
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