DATEV eG 29.11.2019
Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz III kommt eine Anhebung der Grenze für die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung von 17.500 Euro auf 22.000 Euro. 68.400 Steuerpflichtige sind von der Neuerung betroffen. Der DStV informiert, was Steuerpflichtige beachten müssen, die in die Kleinunternehmerschaft wechseln wollen.
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