DATEV eG 27.09.2019
Das OLG Koblenz entschied, dass auf einem kombinierten Fuß- und Radweg Fußgänger gegenüber Elektrokleinstfahrzeugen (hier: Segway) absoluten Vorrang haben. Kommt es zu einem Unfall, kann die Haftung des Fußgängers zurücktreten (Az. 12 U 692/18).
zum Originalbeitrag