DATEV eG 10.05.2016
Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat die Verfassungsbeschwerden zahlreicher Städte und Gemeinden gegen einzelne Bestimmungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2012 (GFG 2012) zurückgewiesen (Az. VerfGH 19/13 und VerfGH 24/13).
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