DATEV eG 10.08.2020
Gerät bei einer gemeinsamen Nordic Walking Tour der Stock des einen Sporttreibenden zwischen die Beine des anderen und wird dieser dadurch verletzt, so haftet der Stockführende, ohne sich auf einen Haftungsausschluss berufen zu können. So entschied das OLG Schleswig-Holstein (Az. 6 U 46/18).
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