DATEV eG 09.02.2017
Das VG Magdeburg hat die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt zur Genehmigung eines Versorgungsvertrags einer Magdeburger Apotheke mit einem Krankenhaus in Salzwedel verpflichtet. Auch wenn der Orientierungswert von einer Stunde für die Dauer der Bereitstellung der Arzneimittel deutlich überschritten werde, sei die gebotene zeitnahe Versorgung noch gewährleistet (Az. 3 A 42/16 MD).
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