DATEV eG 02.06.2020
Das AG Frankfurt entschied, dass keine rechtfertigende Notstandssituation vorliege, wenn ein Ehemann seine Frau mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Klinik transportiert, weil er nicht auf den Rettungswagen warten wollte (Az. 971 Owi 955 Js-OWi 65423/19).
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