DATEV eG
11.10.2018
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist verpflichtet, einer Mutter eine sog. Elternrente zu gewähren, da ihr Sohn infolge eines Impfschadens verstorben ist. Dies entschied das SG Osnabrück (Az. 2 VE 10/17).
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