DATEV eG 18.03.2016
Wenn sich die Wohnungseigentümer zur Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für den Erwerb des Nachbargrundstücks durch die Wohnungseigentümergemeinschaft entscheiden, entspricht dies ordnungsmäßiger Verwaltung. So der BGH (Az. V ZR 75/15).
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