DATEV eG 22.06.2018
Lt. OLG Hamm kommt eine unfallursächliche Verkehrssicherungspflichtverletzung des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen bei einem tödlichen Radfahrerunfall, der sich im Juli 2014 auf dem Wenne-Radweg ereignete, in Betracht, die eine Schadenersatzpflicht des beklagten Landes Nordrhein-Westfalen begründen könnte (Az. 11 U 101/17).
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