DATEV eG 28.01.2019
Das BMF teilt mit, dass durch Artikel 9 des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11. Dezember 2018 § 22f und § 25e in das UStG eingefügt wurden. Zudem wurde in § 27 UStG ein neuer Abs. 25 eingefügt (Az. III C 5 - S-7420 / 19 / 10002 :002).
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