DATEV eG 11.08.2017
Das VG Neustadt hat den Landkreis Südliche Weinstraße dazu verpflichtet, die Schülerbeförderungskosten von in Frankreich in der Nähe der Grenze wohnenden Schülern zu übernehmen. Dieser Anspruch ergebe sich direkt aus der Europäischen Freizügigkeitsrichtlinie (Az. 2 K 1054/16.NW).
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