DATEV eG 09.01.2018
Das LAG Berllin hat hat aufgrund der sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen der NIKI Luftfahrt GmbH den Beschluss des AG Charlottenburg vom 13.12. 2017 aufgehoben, da die internationale Zuständigkeit nicht in Deutschland, sondern in Österreich liege (Az. 4 T 2/18)
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