DATEV eG 02.06.2021
Ein Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz, sofern sein Arbeitnehmer während einer vierzehntägigen häuslichen Absonderung gegen ihn einen Lohnfortzahlungsanspruch hat. So entschied das VG Koblenz (Az. 3 K 107/21 und 3 K 108/21).
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