DATEV eG 25.01.2017
Das VG Düsseldorf hat Klagen mehrerer syrischer Staatsangehöriger auf Verbesserung des Schutzstatus abgewiesen. Den Klägern stehe ein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht zu. Die Bescheide des BAMF, den syrischen Asylbewerbern den subsidiären Schutz zu gewähren, seien rechtmäßig (Az. 17 K 9980/16.A und 17 K 9400/16.A).
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