DATEV eG 01.12.2015
Das OLG Oldenburg hat ein Urteil des LG Aurich bestätigt, mit dem die Schadensersatzklage eines Mannes wegen einer Verletzung beim Ballspiel auf einer Konfirmationsfeier abgewiesen wurde. Bei einem Ballspiel mit Kindern sei immer mit fehlgehenden Bällen zu rechnen (Az. 6 U 170/15).
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