DATEV eG 10.02.2016
Das Bezirksamt Mitte von Berlin darf Sondernutzungen auf dem Potsdamer Platz nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin deutlich beschränken. Im Rahmen eines von ihm selbst als „Potsdamer Platz - Erlebte Geschichte“ bezeichneten Projekts stellte sich der Kläger wie ein ehemaliger DDR-Grenzsoldat uniformiert vor ein Mauersegment am Potsdamer Platz (Az. VG 1 K 136.14).
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