DATEV eG
15.12.2015
Das OVG Sachsen entschied, dass in der Niederlassung Leipzig der Firma Amazon an den Adventssonntagen (13. und 20. Dezember 2015) keine Arbeitnehmer im Bereich Verpackung von Handelsartikeln und Entgegennahme von Waren beschäftigt werden dürfen (Az. 3 B 369/15).