DATEV eG 03.06.2016
Eine gesetzliche Krankenkasse darf in ihrer Satzung nicht vorsehen, dass zusätzliche Kosten für die Durchführung einer Blutuntersuchung einschließlich Beratung und Aufklärung für sich vegetarisch oder vegan ernährende Personen übernommen werden. So entschied das LSG Rheinland-Pfalz (Az. L 5 KR 66/15 KL).
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