DATEV eG 29.04.2016
Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass Kindergeld dem Elternteil als Einkommen zugerechnet wird, der Grundsicherungsleistungen bezieht. Dies gilt auch dann, wenn das Kind selbst über Vermögen verfügt und daher im Gegensatz zu seinen Eltern keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen hat (Az. L 6 AS 1100/15).
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