DATEV eG 27.09.2016
Das VG Hannover entschied, dass Kosten für lebensmittelrechtliche Routinekontrollen zwar grundsätzlich erhoben werden können, der entsprechende Gebührentarif aber unwirksam ist (Az. 15 A 610/15, 15 A 1932/15 und 15 A 2238/15).
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