DATEV eG 29.02.2016
Das OVG Sachsen hat in zwei Parallelverfahren entschieden, dass die Höhe der in Leipzig im Zeitraum von Oktober 2006 bis Juli 2007 erhobenen Vergnügungssteuer auf Geldspielgeräte für die Gerätebetreiber eine erdrosselnde Wirkung hat (Az. 5 A 251/10, 5 A 252/10).
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