DATEV eG 09.03.2016
Die Klagen von Gläubigern griechischer Staatsanleihen gegen die Hellenische Republik wegen der Umschuldung im Jahr 2012 sind in Deutschland unzulässig, da wegen dem sog. Grundsatz der Staatenimmunität ein Staat nicht fremdstaatlicher nationaler Gerichtsbarkeit unterworfen ist (Az. VI ZR 516/14).
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