DATEV eG
16.06.2017
Laut BVerwG sind Arbeitnehmer von Landkreisen nur dann an der Übernahme eines Mandats im Kreistag gehindert, wenn sie auf die Verwaltungsführung des Kreises inhaltlich Einfluss nehmen können. Das sei bei einem Klinikpförtner nicht der Fall (Az. 10 C 2.16).
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