DATEV eG 12.04.2021
Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, Güter und Dienstleistungen, die die Europäische Kommission und andere EU-Stellen und -Agenturen den EU-Mitgliedstaaten sowie den Bürgerinnen und Bürgern in Krisenzeiten bereitstellen, von der Mehrwertsteuer zu befreien. Damit reagiert sie auf die Erfahrungen während der Coronavirus-Pandemie. Diese haben unter anderem gezeigt, dass die auf einige Umsätze erhobene Mehrwertsteuer ein Kostenfaktor bei Beschaffungsvorgängen ist, der begrenzte Budgets belastet. Die heutige Initiative soll daher dazu beitragen, die EU-Mittel, die im öffentlichen Interesse zur Bekämpfung von Krisen wie Naturkatastrophen und Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit eingesetzt werden, möglichst effizient zu nutzen.
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