DATEV eG 11.03.2016
Der VGH Hessen entschied, dass die Kosten einer prophylaktischen Brustoperation mit Implantatrekonstruktion durch den Dienstherrn als beihilfefähige Aufwendungen anzuerkennen sind, da die Klägerin eine Hochrisikopatientin war (Az.1 A 1261/15).
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