DATEV eG 08.01.2016
Kleinwüchsige Menschen können einen Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe haben, wenn sie zur Zurücklegung der Wegstrecken zwischen Wohnung und Arbeitsplatz auf ein Auto angewiesen sind. Das SG Mainz entschied, dass es dabei nicht erforderlich sei, dass die Behinderung die alleinige Ursache für das Angewiesensein auf ein Auto sei (Az. S 1 R 701/13).
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