DATEV eG 17.03.2017
Das VG Koblenz hat der Klage eines Schülers auf Übernahme der Fahrtkosten zu dem von ihm besuchten Gymnasium stattgegeben. Bei der Berechnung der Entfernung dürfe ein weiterer Weg zu einer mit Vorrang versehenen Überquerungsmöglichkeit einer Straße mit eingerechnet werden (Az. 4 K 1111/16).
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