DATEV eG 27.07.2017
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins informiert über eine Entscheidung des LG Heidelberg, wonach ein Fahrer, der zwar bei Grün, aber mit nur 10 km/h und in einer zu flachen Kurve in eine Kreuzung einfährt, auf Schadensersatz haftet, wenn der Querverkehr, der in der nachfolgenden Grünphase in die Kreuzung einfährt, mit dem langsamen Fahrzeug kollidiert (Az. 4 O 9/16).
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