DATEV eG 17.11.2015
Die Kündigung eines Arbeitnehmers, der nachweislich nur ein einziges Flugblatt aus der Tasche gezogen und einem Betriebsangehörigen gegeben hat, ist unter Berücksichtigung langjähriger Beschäftigung und bisher nicht einschlägiger Abmahnung lt. LAG Düsseldorf nicht rechtmäßig (Az. 9 Sa 832/15).
zum Originalbeitrag