DATEV eG 28.09.2021
Das VG München hat die Klage einer privaten Kindertageseinrichtung abgewiesen, mit der diese eine Ausgleichszahlung nach der „Münchner Förderformel“ erhalten wollte, ohne zugleich alle Voraussetzungen dieser kommunalen Förderrichtlinie erfüllen zu wollen (Az. M 18 K 20.737).
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