DATEV eG 18.04.2017
Das VG Frankfurt ermöglicht es im vorläufigen Rechtschutzverfahren einer Rechtsreferendarin islamischen Glaubens, ihren juristischen Vorbereitungsdienst mit einem Kopftuch, das Haare und Hals bedeckt, auszuüben (Az. 9 L 1298/17.F).
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