DATEV eG 20.03.2019
Das OLG Stuttgart hat die Klage als unzulässig abgewiesen und die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Es sei nicht Aufgabe des Gerichts, die politischen Diskussionen der letzten Jahre über den Kreis der zur Erhebung von Musterfeststellungsklagen berechtigten Einrichtungen fortzusetzen (Az. 6 MK 1/18).
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