DATEV eG 03.06.2016
Das OVG Berlin-Brandenburg entschied, dass die dauerhafte Nutzung einer Wohnung in einem Gebäude, für das eine Genehmigung als Wohngebäude vorliegt, als Ferienwohnung für einen wechselnden Personenkreis eine Nutzungsänderung darstellt, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist (Az. OVG 10 S 34.15).
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