DATEV eG 22.01.2016
Laut VG Düsseldorf ist der Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf verpflichtet, unverzüglich im Stadtrat die mögliche Aufhebung der erteilten Sondernutzungserlaubnis für den Aufbau und Betrieb eines Riesenrads zur Beratung zu stellen (Az. 1 L 103/16).
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