DATEV eG 08.11.2019
Das OVG Schleswig-Holstein hat vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Verpflichtung der Opel Automobile GmbH bestätigt, dass Diesel-Fahrzeuge verschiedener Modelle der Marke Opel umgehend zurückzurufen sind, um die Software zur Steuerung der Abschalteinrichtungen umzurüsten (Az. 5 MB 3/19).
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