DATEV eG 08.04.2020
Ein weiteres Urteil ist im Rechtsstreit über die Kaufpreisrückforderung wegen Einsatzes unzulässiger Abschalteinrichtungen im Zusammenhang mit dem »VW-Abgasskandal« ergangen. Das OLG Dresden hat die VW AG verurteilt, anteiligen Schadenersatz an den klagenden Fahrzeugkäufer zu zahlen (Az. 9a U 2423/19).
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