DATEV eG 04.08.2016
Die beabsichtigte Klage einer VW-Kundin, die im Jahre 2011 einen VW Polo mit einem Dieselmotor erworben hat, der vom sog. Abgasskandal betroffen ist, und die deswegen vom Hersteller - gegen Rückgabe des betroffenen Fahrzeugs - die Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs verlangt, hat hinreichende Aussichten auf Erfolg. So das OLG Hamm (Az. 28 W 14/16).
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