DATEV eG 22.11.2017
Ist in einem Asylverfahren zweifelhaft, ob dem Schutzsuchenden bereits in einem anderen Mitgliedstaat der EU internationaler Schutz gewährt worden ist, müssen die Verwaltungsgerichte diesen Sachverhalt aufklären. Dies gilt auch dann, wenn ein an den anderen Mitgliedstaat gerichtetes Auskunftsersuchen nach den Dublin-Vorschriften unbeantwortet geblieben ist. So das BVerwG (Az. 1 C 39.16).
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