DATEV eG 25.03.2019
Die maßgebenden Beträge nach der Prozesskostenhilfebekanntmachung zu § 115 ZPO, die vom Einkommen der Parteien abzusetzen sind, wurden leicht erhöht. Die nunmehr geltenden Beträge wurden in der 2. Prozesskostenhilfebekanntmachung 2019 bekanntgemacht und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Darauf weist die BRAK hin.
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